
MOROLA SUISSE bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Kaffeemaschine leihweise zu erhalten, d.h. Sie erhalten unsere ALISE-Maschine, eine komplett in Italien hergestellte Kaffeemaschine, die für die Zubereitung eines idealen Espressos zu Hause mit Pads optimiert ist. MOROLA optimiert die Maschine auf die Rezepte des in den Pads enthaltenen Kaffees, so dass Sie einen perfekten Kaffeeaufguss erhalten.
DIE BEDINGUNGEN
Die Nutzung der Maschine ist an eine 24-monatige Partnerschaft gebunden. Während dieser Zeit verpflichten Sie sich, jeden Monat eine Packung von 150 (einhundertfünfzig) MOROLA SUISSE-Pads zu kaufen. Als Anzahlung für die bezahlen Sie CHF 120.-, die Sie bei Vertragsende schrittweise wieder vollständig zurückerhalten haben. Wenn Sie den Vertrag unterschreiben, wird Ihre Anzahlung sozusagen auf die Seite gelegt, und wir geben Ihnen während 24 Monaten bei jedem Kauf einer Kaffeepackung CHF 5.- zurück.
FRAGEN UND ANTWORTEN
Ab welchem täglichen Verbrauch lohnt es sich, einen Leihvertrag abzuschließen?
Die Leihmaschine ist dann sinnvoll, wenn Sie zu Hause oder im Büro mindestens 5 Kaffees pro Tag zubereiten. Unterhalb dieses Verbrauchs empfehlen wir Ihnen, in eine ALISE-Maschine zu investieren.
Wo ist der Vorteil, eine Kaffeemaschine zu leihen, anstatt sie zu kaufen?
Wenn Sie die Maschine nicht kaufen, sondern ausleihen, müssen Sie nichts investieren, um zu Hause oder im Büro einen guten Kaffee zu genießen. Die Kaution wird Ihnen nämlich vollständig zurückerstattet. Außerdem haben Sie immer eine Maschine mit Garantie. Auch nach den zwei Jahren erhalten Sie bei einer Vertragsverlängerung eine Maschine der neuesten Generation, die unter Garantie steht.
Wie kommt es, dass die 150er-Packung für eine Leihmaschine 3.- mehr kostet als der Normalpreis?
Die Differenz von 2 Rappen pro Pad ist Teil der wirtschaftlichen Kalkulation, die es uns ermöglicht, diesen Dienst anzubieten.
Was wird nach 24 Monaten geschehen?
Die Kaffeemaschine ist Eigentum von MOROLA SUISSE, so dass Sie die Maschine am Ende der Vertragsdauer an unser Geschäft zurückgeben müssen.
Was muss ich tun, wenn ich die Kaffeemaschine nach Ablauf des Vertrags behalten möchte?
In diesem Fall schließen wir einen neuen Zweijahresvertrag ab und Sie erhalten ein neues Gerät, so dass die Partnerschaft (Zusammenarbeit) für die nächsten 24 Monate fortgesetzt wird.
Kann ich die Kaffeemaschine am Ende der zweijährigen Laufzeit nicht behalten, ohne einen neuen Vertrag abschließen zu müssen?
Die Maschine, die Sie zwei Jahre lang begleitet hat, ist unser Eigentum und ihr Wert wird nicht erloschen sein, daher können Sie sie nicht behalten. Sie können immer noch eine neue ALISE oder eine andere Kaffeemaschine aus unserem Sortiment kaufen.
Was ist, wenn ich die Kaffeemaschine nach 24 Monaten kaufen möchte?
Es ist nicht möglich, eine Kaffeemaschine zu kaufen, die bereits unter Vertrag war, da nach 24 Monaten die Garantie abgelaufen ist. Das Gesetz verpflichtet den Verkäufer, das verkaufte Produkt für zwei Jahre zu garantieren. Sie können jedoch eine neue ALISE oder eine andere Kaffeemaschine aus unserem Sortiment kaufen.
Muss ich am Ende der zwei Jahre, wenn ich das Gerät zurückbringe, etwas bezahlen?
Bei Rückgabe der Kaffeemaschine sind Sie von jeder Verpflichtung befreit. Wir prüfen die Funktionsfähigkeit der Maschine. Schäden, die durch den normalen Gebrauch entstanden sind, werden von MOROLA SUISSE übernommen. Nur wenn der Schaden nicht auf den bestimmungsgemässen Gebrauch der Kaffeemaschine zurückzuführen ist, wie z.B. durch Fallenlassen auf den Boden, Verwendung von ungeeigneten Pads, ätzenden Entkalkungsmitteln, müssen Sie für die Reparaturkosten aufkommen. Benutzen Sie unsere Maschine daher bitte so, als wäre es Ihre eigene.
Was kann ich tun, wenn ich nach Abschluss des Vertrags keine Packung mit 150 Pads pro Monat mehr kaufen möchte?
Aus diesem Grund bitten wir Sie, sorgfältig zu überlegen, ob Sie einen Leihvertrag abschließen wollen. Die Bedingung für den Vertrag ist nicht die Laufzeit, sondern die Gesamtsumme, die mit dem Kauf von 24 Packungen à 150 Pads berechnet wird. Wenn Sie nicht monatlich Kaffee bestellen, verlängert sich der Vertrag, bis die vereinbarte Summe erreicht ist.
Die Zeit drängt, und aufgrund eines Versehens habe ich die Bestellung nicht aufgegeben. Was geschieht dann?
Die Verantwortung für regelmäßige Bestellungen liegt bei Ihnen. Aufgrund von Vergesslichkeit kann es vorkommen, dass Sie eine Bestellung verpassen. Wenn Sie nach zwei aufeinanderfolgenden Monaten (60 Tagen) keine Kaffeepackungen gekauft haben, erhalten Sie eine Rechnung in Höhe von drei Packungen – für die vergangenen zwei Monate und für den kommenden dritten Monat. Sobald die Rechnung beglichen ist, senden wir Ihnen drei Packungen Kaffee zu.
Was kann ich tun, wenn der Kaffeekonsum nach einer gewissen Zeit unter 5 pro Tag sinkt?
Wir würden Ihnen raten, mehr Freunde zum Kaffee bei Ihnen zu Hause einzuladen….
Mein Kaffeeverbrauch liegt bei mehr als 5 Stück pro Tag und ich kaufe daher mehr als eine Packung pro Monat. Bekomme ich den Rabatt von 5 CHF für jede Packung?
Der monatliche Nachlass von CHF 5 ist kein Kaffeerabatt, sondern die Ratenrückzahlung der von Ihnen geleisteten Depotzahlung. Er wird dann während der Vertragsdauer einmal pro Monat von der Rechnung abgezogen. Sie werden von allen Rabatten profitieren können, die wir periodisch gewähren, aber nur auf das «Off-Cycle»-Paket, das Sie zusätzlich bestellen.
Nehmen wir an, ich möchte einen anderen Kaffee kaufen oder gelegentlich die Marke wechseln….
Es steht Ihnen frei, jeden Kaffee zu verwenden, den Sie kaufen möchten. Sie sind jedoch verpflichtet, bis zum Ende des Vertrages eine Packung MOROLA SUISSE pro Monat zu kaufen. In diesem Fall erlischt die Garantie und Sie müssen die Kosten für die Reinigung oder allfällige Reparaturen selber tragen. Denn es gibt viele billige, minderwertige Kaffees auf dem Markt, die Rückstände in der Maschine freisetzen und eine spezielle Wartung notwendig machen. In diesem Fall sind wir gezwungen, den verbleibenden Teil der Kaution als Garantie einzubehalten und die Kosten in Rechnung zu stellen, wenn die verbleibende Kaution nicht ausreichen würden.
Wie kann ich vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen?
Der Rücktritt von einem Vertrag ist ein einseitiger Bruch eines verbindlichen Vertrages. Wenn die Partnerschaft einseitig von Ihnen gekündigt wird, müssen Sie den Preis der Maschine wie in der Preisliste angegeben bezahlen. Einzig die noch offene Depotsumme wird vom Preis abgezogen. Wird die Partnerschaft im ersten Jahr gekündigt, wird nur ein Drittel der verbleibenden Kaution gutgeschrieben, im zweiten Jahr die Hälfte des Restbetrags.
Kann ich das Gerät einem Verwandten oder Freund geben, wenn ich es nicht mehr brauche?
Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie die Maschine nicht in einen anderen Besitz überführen. Stattdessen müssen Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir werden den Fall mit Ihnen klären.
Wie ist die Zahlungsweise nach der Unterzeichnung des Vertrages?
Bei Vertragsunterzeichnung erhalten Sie eine ALISE-Maschine und eine Packung mit 150 Pads im Wert von CHF 354.-. Die erste Zahlung, die Sie zu leisten haben, enthält die Anzahlung von CHF 120.- (die Ihnen vollständig zurückerstattet wird); 57.- (62.- minus 5.-) für die 150 Kaffeepads und den Wert der nächsten 5 Packungen, insgesamt CHF 462.-.
Wie kann ich Bestellungen aufgeben? Sie können…
– Eröffnen Sie Ihr persönliches Konto auf dieser Seite unter dem Menüpunkt «Shop» und geben Sie Ihre Bestellungen auf, wann immer Sie wollen
-schreiben Sie eine Whatsapp Business Nachricht (+41 78 240 24 92)
– rufen Sie die auf unserer Website angegebenen Nummern an
– Bestimmen Sie im Voraus den Tag, an dem wir Ihnen das Paket zusenden oder es für die Zustellung vorbereiten können.